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Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbestimmungen (Terms & Conditions)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, auch „Terms & Conditions“ genannt) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Privacy Management Group Ltd. mit Sitz in Larnaca, Republik Zypern – nachfolgend PMG genannt – gegenüber ihren Mandanten. PMG wird ausschließlich für Mandanten tätig, die Unternehmer im Sinne der anwendbaren Gesetze sind; Verträge mit Verbrauchern werden von PMG nicht geschlossen. Aus diesem Grunde finden besondere Verbraucherschutzvorschriften keine Anwendung. Insbesondere sind automatische Vertragsverlängerungen oder einseitige AGB-Klauseln, die im B2C-Bereich unzulässig wären, im geschäftlichen B2B-Verkehr grundsätzlich erlaubt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PMG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Mandanten, ohne dass PMG nochmals auf sie hinweisen muss, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
(Hinweis: Privacy Management Group Ltd. besitzt die offizielle Zertifizierung des Institute of Certified Public Accountants of Cyprus (ICPAC) unter der Zertifizierungsnummer E411/2013.)
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen durch PMG, insbesondere in den Bereichen Steuerberatung, Buchhaltung, Unternehmensberatung, Unternehmensgründung, Office-Service sowie damit zusammenhängende Services. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung festgelegt. PMG erbringt alle Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen in der Europäischen Union und der Republik Zypern. Eine bestimmte Erfolgs- oder Ergebnisgarantie, etwa das Erlangen behördlicher Genehmigungen oder das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele, besteht nur, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde.
PMG kann dem Mandanten in bestimmten Bereichen freiwillig themenbezogene Erstberatungen oder Auskünfte unentgeltlich anbieten (z. B. eine initiale Orientierungsberatung für Interessenten). Ein Anspruch des Mandanten auf Durchführung solcher kostenfreien Beratungsleistungen besteht jedoch nicht. PMG behält sich vor, diese unentgeltlichen Leistungen jederzeit einzustellen oder künftig zu vergüten.
Wünscht der Mandant nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Daraus können sich Anpassungen von Vergütung und vereinbarten Fristen ergeben. PMG ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer hinzuzuziehen. PMG bleibt hierbei gegenüber dem Mandanten stets unmittelbar verpflichtet und verantwortet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen.
Unentgeltliche Beratungsleistungen
PMG kann in bestimmten Fällen unentgeltliche Erstberatungen oder Auskünfte zu steuerlichen, rechtlichen oder unternehmerischen Themen anbieten. Ein Anspruch des Mandanten auf eine kostenlose Beratung besteht jedoch nicht. PMG entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine Beratung unentgeltlich erfolgt.
PMG behält sich das Recht vor, unentgeltliche Beratungsleistungen jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen oder künftig nur noch gegen eine Vergütung anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn PMG in der Vergangenheit bereits kostenfreie Beratungen für denselben Mandanten durchgeführt hat.
Unentgeltliche Beratungen dienen lediglich einer allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Der Mandant bleibt dafür verantwortlich, sich bei Bedarf durch Fachleute weitergehend beraten zu lassen. PMG übernimmt keine Haftung für Entscheidungen des Mandanten, insbesondere nicht für die Entscheidungen, die auf Basis einer unentgeltlichen Beratung getroffen werden. Da unentgeltliche Beratungen freiwillig und ohne vertragliche Bindung erfolgen, haftet PMG nicht für unrichtige, unvollständige oder missverständliche Informationen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
3. Pflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich, PMG bei der Leistungserbringung bestmöglich zu unterstützen und alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Hierzu gehört insbesondere, dass der Mandant alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Dokumente, Belege wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht PMG zur Verfügung stellt.
Der Mandant ist gegenüber PMG verpflichtet, Änderungen seiner geschäftlichen oder auch persönlichen Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder sonstiger für das Vertragsverhältnis relevanter Daten unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Werktagen nach Änderung, schriftlich oder auf elektronischem Wege mitzuteilen. Unterlässt der Mandant diese Mitteilung, gelten Erklärungen von PMG als dem Mandanten zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Anschrift, Mobilnummer oder E-Mail-Adresse des Mandanten gesendet wurden.
Der Mandant stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten oder Weisungen keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er bestätigt, dass er zur Weitergabe personenbezogener Daten berechtigt ist und trägt die volle Verantwortung für deren Rechtskonformität. PMG haftet nicht für Verstöße des Mandanten gegen Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte.
Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von PMG ist der Mandant nicht berechtigt, die Anschrift oder den Firmennamen von PMG in Impressen oder anderen Geschäftsunterlagen zu verwenden.
Etwaige Zugangsdaten, Passwörter oder vertrauliche Informationen, die dem Mandanten von PMG im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilt werden, sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Der Mandant bleibt nach dem Verlassen der seinem Online-Account bei PMG eingeloggt, sofern er sich nicht aktiv abmeldet. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung hat der Mandant PMG unverzüglich zu informieren.
Der Mandant informiert PMG unverzüglich über alle Umstände, die für die Vertragsdurchführung relevant sind oder relevant werden können, insbesondere auch Änderungen der Unternehmensstruktur oder der verantwortlichen Ansprechpartner. Er ist verpflichtet, PMG alle für die Vertragserfüllung relevanten Unterlagen und Informationen innerhalb von sieben Werktagen nach schriftlicher Anforderung durch PMG oder unmittelbar nach eintretender Veränderung zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, verzögert sich die Leistungserbringung durch PMG entsprechend. PMG kann dem Mandanten eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Mitwirkungspflicht setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist PMG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Entstehende Mehrkosten aufgrund verzögerter oder nicht ordnungsgemäß erbrachter Mitwirkung können dem Mandanten gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Mandant verpflichtet sich, sämtliche für die Buchhaltung, Steuererklärungen und sonstige Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen, Belege und Nachweise vollständig, geordnet und fristgerecht an PMG zu übermitteln. Die Belege müssen vollständig, fortlaufend und nachvollziehbar sein. Alle Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos dokumentieren lassen.
PMG übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Fehler, die durch verspätete, unvollständige oder unsortierte Abgabe von für die Buchhaltung relevanten Belege entstehen. Erfolgt die Übermittlung der Unterlagen nicht innerhalb der von PMG vorgegebenen Fristen, kann PMG die Bearbeitung der Buchhaltung oder Steuererklärungen aussetzen oder zusätzliche Gebühren für erhöhten Aufwand berechnen.
Der Mandant bleibt allein für die Einhaltung gesetzlicher Fristen, insbesondere für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und sonstige Meldungen, verantwortlich. PMG haftet nicht für Strafen, Bußgelder, Verzugszinsen oder sonstige Nachteile, die dem Mandanten aufgrund verspäteter oder unvollständiger Abgabe durch den Mandanten entstehen.
Die elektronischen oder physischen Belege müssen rechtzeitig und fristgerecht vor den gesetzlich relevanten Fristen oder internen Bearbeitungsdeadlines vom Mandanten bei PMG eingereicht werden.
Falls vereinbart, kann PMG im Auftrag und im Nehmen des Mandanten Steuern, die Annual Levy und sonstige verpflichtende Abgaben an entsprechender Stelle zum Ausgleich bringen. Voraussetzung hierfür ist, dass der vollständige vom Mandanten zu zahlender Betrag spätestens 14 Werktage vor Fälligkeit auf dem von PMG bereitgestellten Geschäftskonto eingegangen ist. Sämtliche anfallenden Transferkosten (Überweisungsgebühren) trägt der Mandant. Im Falle einer verspäteten Zahlung muss der Mandant beispielsweise mit Verzugsgebühren und Verspätungszuschlägen rechnen. Allein der Mandant trägt dafür die Haftung.
Der Mandant muss sicherstellen, dass sämtliche Aufträge eindeutig und zweifelsfrei gegenüber PMG formuliert sind. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche klar gekennzeichnet sein. Er hat die Pflicht, sämtliche von PMG übermittelten Dokumente, insbesondere auch Rechnungen, Unternehmensdaten, Buchhaltungsunterlagen, Jahresabschlüsse und Bilanzen, unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Unstimmigkeiten, Fehler oder sonstige Mängel müssen PMG umgehend durch den Mandanten schriftlich mitgeteilt werden.
Falls der Mandant gegen eine dieser Pflichten verstößt, kann PMG nach Mahnung und Ablauf einer gesetzten Nachfrist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. In einem solchen Fall behält sich PMG das Recht vor, den Mandanten für entstandene Schäden oder Mehraufwand haftbar zu machen.
Erfolgt die Übermittlung der Unterlagen nicht innerhalb der von PMG vorgegebenen Fristen, kann PMG die Bearbeitung der Buchhaltung oder Steuererklärungen aussetzen und/oder zusätzliche Gebühren für erhöhten Aufwand berechnen.
Die elektronischen oder physischen Belege müssen rechtzeitig und fristgerecht vor den gesetzlich relevanten Fristen oder internen Bearbeitungsdeadlines vom Mandanten bei PMG eingereicht werden.
4. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die Haftung von PMG, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird nach Maßgabe dieses Abschnitts beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. PMG haftet unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PMG verursacht wurden, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unbeschränkt haftet PMG außerdem, sofern PMG ausnahmsweise schriftlich eine Garantie übernommen hat oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet PMG dagegen nur begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von PMG ausgeschlossen; insoweit haftet PMG insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden, soweit nicht eine der vorgenannten Haftungstatbestände eingreift.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Insbesondere kann eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, ebenso wie nach den anwendbaren Produkthaftungsvorschriften, nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden, entsprechende Haftungstatbestände werden durch diese AGB nicht berührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen von PMG. Sofern PMG im Rahmen der Leistungserbringung auf Informationen, Empfehlungen oder Unterlagen Dritter zurückgreift bzw. der Mandant sich bezüglich von PMG angebotener Leistungen durch Dritte (z. B. externe Berater) beraten lässt, übernimmt PMG keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von solchen Dritten stammenden Auskünfte, es sei denn, PMG bestätigt deren Inhalt ausdrücklich schriftlich.
Die von PMG veröffentlichten oder sonst zur Verfügung gestellten Inhalte, etwa auf Websites, in Newslettern oder in Informationsbroschüren, dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine individuellen Empfehlungen dar und sind nicht als Aufforderung zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu verstehen. Insbesondere ersetzen solche allgemeinen Informationen keinesfalls eine notwendige, fallbezogene Beratung durch Fachleite, beispielsweise unabhängige Rechtsanwälte oder Steuerberater.
Alle Informationen werden „as is“, also ohne ausdrückliche oder konkludente Garantie, zur Verfügung gestellt. PMG haftet nicht für Schäden, die dem Mandanten durch die Nutzung oder das Vertrauen auf solche allgemeinen Informationen entstehen. Gleiches gilt für Inhalte Dritter, auf die PMG etwa mittels Hyperlinks verweist; für den Inhalt verlinkter externer Websites ist PMG nicht verantwortlich.
PMG erbringt Steuerberatungsleistungen ausschließlich im Rahmen des geltenden Rechts der Republik Zypern. In steuerlichen Angelegenheiten, die sich auf Zypern beziehen, erfolgt die Beratung durch PMG direkt. Rechtsberatung erfolgt durch mit PMG verbundene Rechtsanwälte und Juristen. Der Mandant ist jedoch verpflichtet, bei grenzüberschreitenden Sachverhalten externe Steuerberater oder Rechtsanwälte hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen und rechtlichen Anforderungen in den jeweils betroffenen Jurisdiktionen erfüllt sind. Darüber hinaus gelten ebenfalls folgende Regelungen:
4.1. Ergänzung für die AGB: Ausschluss von Sammelklagen und Gruppenforderungen
Die Abtretung von Ansprüchen des Mandanten gegen PMG an Dritte ist ausgeschlossen. Der Mandant darf Forderungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit PMG ergeben, weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PMG an Dritte übertragen.
Eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen PMG in Form von Sammelklagen, Gruppenforderungen oder vergleichbaren kollektiven Klageformen ist ausgeschlossen. Jeder Mandant ist verpflichtet, individuelle Ansprüche ausschließlich in seinem eigenen Namen geltend zu machen.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Sammelklage oder Gruppenforderung innerhalb der Europäischen Union, in der Republik Zypern oder in einer anderen Gerichtsbarkeit angestrebt wird.
PMG haftet nicht für Rechtskosten oder sonstige Aufwendungen, die aus einer unzulässigen Gruppenklage oder einer nicht genehmigten Abtretung von Ansprüchen entstehen.
4.2. Haftungsausschluss für Drittverschulden
PMG übernimmt keine Haftung für Empfehlungen, Ratschläge oder Informationen, die der Mandant von Dritten, einschließlich Steuerberatern, Rechtsanwälten oder anderen externen Beratern, im Zusammenhang mit den von PMG angebotenen Leistungen erhält.
Eine Haftung durch PMG tritt nur ein, wenn PMG die Aussagen oder Empfehlungen des Dritten ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. In diesem Fall haftet PMG ausschließlich im Rahmen der allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
Sofern der Mandant auf eigene Initiative Dritte mit der Durchführung oder Ergänzung von Leistungen beauftragt, die in Verbindung mit den Dienstleistungen von PMG stehen, übernimmt PMG keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Erbringung dieser Drittleistungen.
Jegliche Ansprüche gegen PMG, die sich aus fehlerhaften oder unzureichenden Empfehlungen, Beratungen oder Dienstleistungen Dritter ergeben, sind ausgeschlossen, es sei denn, PMG hat diese Dienstleistungen vertraglich übernommen oder deren Inhalt ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Wird eine zwischen PMG und dem Mandanten vereinbarte Leistung typischerweise ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt, gilt der Auftrag als erfüllt, sobald PMG diesen im Namen des Mandanten an den beauftragten Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies umfasst unter anderem die Weiterleitung von Aufträgen, die Einholung von Auskünften sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Steuerberatung, Strategische Unternehmensberatung, Unternehmensberatung, Wohnsitzverlagerung, Firmengründung und -verwaltung, Buchhaltung, Visa-Service, Office-Services sowie Rechtsberatung für Zypern.
In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung von PMG auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des beauftragten Dritten entsprechend den branchenüblichen Sorgfalts- und Ausführungsstandards. Eine darüberhinausgehende Haftung für die Leistungen oder etwaige Pflichtverletzungen des beauftragten Dritten wird ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
4.3. Bank-Account-Service durch PMG
PMG unterstützt den Mandanten bei der Kontoeröffnung bei der von ihm gewünschten Bank oder dem bevorzugten FinTech-Unternehmen. Diese Unterstützung umfasst die aktive Hilfestellung für den Mandanten bei der Erstellung und Einreichung des Kontoeröffnungsantrags sowie die Vorstellung des Mandanten gegenüber der jeweiligen Bank oder dem FinTech-Unternehmen.Mit diesen Leistungen hat PMG ihre vertraglich vereinbarten Pflichten vollumfänglich erfüllt.
Darüberhinausgehende Verpflichtungen bestehen nicht. Insbesondere kann aus der Unterstützung bei der Antragsstellung keine weitergehende Verantwortung oder Garantie für die Kontoeröffnung oder deren Bedingungen abgeleitet werden.
Die auf den Webseiten oder im persönlichen Beratungsgespräch von PMG genannten Banken oder FinTech-Unternehmen stellen keine individuelle Empfehlung dar. Der Mandant ist allein dafür verantwortlich, die für ihn in Betracht kommenden Banken oder FinTech-Unternehmen anhand eigener Kriterien sorgfältig zu prüfen.
PMG empfiehlt dem Mandanten ausdrücklich, diese Prüfung nicht nur vor der Antragstellung, sondern auch in regelmäßigen Abständen fortzusetzen, um sicherzustellen, dass die gewählte Bank oder das FinTech-Unternehmen weiterhin seinen individuellen Anforderungen entspricht. PMG kann nicht für Pflichtverletzungen oder Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch Handlungen oder auch Unterlassung seitens Banken, Finanzinstituten oder Fintechs entstehen.
4.4. Firmengründung durch PMG
Beauftragt der Mandant PMG mit der Gründung eines Unternehmens, haftet PMG nicht für Verzögerungen bei der Eintragung der Gesellschaft, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verschulden von PMG zurückzuführen sind. PMG übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die entstehen, falls der vom Mandanten gewünschte Firmenname vom zuständigen Handels- oder Firmenregister abgelehnt wird.
Namensanfragen beim zuständigen Handels- oder Firmenregister dauern in der Regel drei bis fünf Werktage und sind nicht in die Gesamtdauer des Gründungsprozesses einzurechnen. PMG führt bis zu drei Namensanfragen für den Mandanten kostenfrei durch. Für jede weitere Namensanfrage ist PMG berechtigt, dem Mandanten zusätzliche Gebühren in Höhe EUR 60,00 in Rechnung zu stellen.
Eine Haftung von PMG setzt voraus, dass dem Unternehmen eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachgewiesen wird. Ein solcher Nachweis muss durch den Mandanten zweifelsfrei erbracht und gerichtlich festgestellt werden.
4.5. Postweiterleitung
Hat der Mandant einen elektronischen Postweiterleitungsservice schriftlich mit PMG vereinbart und die dafür separat ihm in Rechnung gestellten Gebühren pünktlich und vollständig an PMG entrichtet, so verpflichtet sich PMG, eingehende Briefpost bis zu einem Gesamtgewicht von 100 g umgehend, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen, elektronisch an den Mandanten weiterzuleiten. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der tatsächliche Eingang der Postsendung bei PMG. Im Streitfall muss der Mandant das genaue Zustelldatum nachweisen.
Die Weiterleitung setzt einen schriftlichen Auftrag des Mandanten sowie die ausdrückliche Annahme durch PMG voraus. Nur mit einem solchen Auftrag ist PMG berechtigt, bestimmte Postsendungen im Namen des Mandanten zu öffnen und zu verarbeiten.
Der Mandant ist dafür verantwortlich, dass PMG jederzeit seine aktuelle E-Mail-Adresse bekannt ist. PMG übernimmt keine Haftung für Schäden oder finanzielle Verluste, die durch verspätete oder nicht erfolgte Weiterleitung von Postsendungen entstehen.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Verzögerung oder der Ausfall auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PMG zurückzuführen ist. In einem solchen Fall muss der Mandant eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens PMG eindeutig nachweisen und diese gerichtlich feststellen lassen.
4.6. Beratungsleistungsleistungen gegen Honorar
PMG verpflichtet sich gegenüber dem Mandanten zur Einhaltung der auftragsrechtlichen Treuepflicht, zur Wahrung der Verschwiegenheit sowie zur sorgfältigen Durchführung des Mandats im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung von PMG im Rahmen der honorarpflichtigen Beratungsleistungen besteht nur, sofern dem Mandanten ein tatsächlicher, nachweisbarer und bezifferbarer Schaden entstanden ist, der unmittelbar auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PMG zurückzuführen ist. Zudem muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Beratungstätigkeit von PMG und dem eingetretenen Schaden bestehen. Eine etwaige Haftung von PMG ist ausgeschlossen, wenn der Mandant die von PMG bereitgestellten Informationen nicht eigenständig oder auch durch entsprechend qualifizierte Fachleute überprüft hat. Die Beweislast für eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung liegt beim Mandanten und muss gerichtlich festgestellt werden.
Mündliche oder schriftliche Beratungsinhalte sowie Expertisen von PMG stellen grundsätzlich keine rechtsverbindliche Handlungsempfehlung dar. Sie sind weder als verbindliche Rechts- oder Steuerberatung zu verstehen noch als ausdrückliche Aufforderung zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung. Der Mandant bleibt allein dafür verantwortlich, die von PMG bereitgestellten Informationen, Beratungsinhalte und Expertisen durch fachkundige Spezialisten auf ihre Verwendbarkeit und Richtigkeit hin zu prüfen und entsprechend zu bewerten.
Ergänzend zur Strategische Unternehmensberatung
Die Pflichten von PMG ergeben sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag, der stets als Dienstleistungsvertrag ausgestaltet ist. PMG schuldet dem Mandanten keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Die zwischen PMG und dem Mandanten besprochenen Maßnahmen und Konzepte stellen keine Empfehlung von PMG dar. Sie sind weder als Angebot noch als Aufforderung zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu verstehen, sondern dienen der gemeinsamen Erörterung themenbezogener Sachverhalte und der individuellen Zielsetzungen des Mandanten.
PMG haftet nicht für einen bestimmten Erfolg der Beratungsleistungen. Eine Überwachungs- oder Warnpflicht besteht nicht, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Alle Beratungsleistungen beruhen auf den persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen des jeweiligen Beraters und erheben keinen Anspruch auf Aktualität, Umsetzbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder wissenschaftliche Anerkennung. Sie spiegeln lediglich die fachliche Einschätzung des Beraters wider. Der Mandant ist verpflichtet, alle Beratungsleistungen eigenverantwortlich zu prüfen und bei Bedarf durch qualifizierte Experten bewerten zu lassen. Die Kosten einer solchen Prüfung trägt der Mandant.
Falls PMG den Mandanten bei der Auswahl geeigneter Experten unterstützt, übernimmt PMG keine Gewähr für deren fachliche oder persönliche Qualifikation. Empfehlungen oder Vermittlungen von Experten, wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, basieren lediglich auf deren öffentlichem Auftreten oder dem persönlichen Eindruck. Die abschließende Prüfung und Entscheidung obliegt allein dem Mandanten. PMG haftet nicht für Pflichtverletzungen oder Schäden, die durch Dritte verursacht wurden. Die Regelungen für “weitergeleitete Aufträge” dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend.
PMG bietet Beratungsleistungen insbesondere im Bereich der Strategischen Unternehmensberatung an. Dabei wird auf höchstmögliche Datensparsamkeit geachtet, wodurch zwangsläufig mit unvollständigen Informationen gearbeitet werden kann. Eine Garantie für das Erreichen der vom Mandanten verfolgten Zwecke wird ausdrücklich nicht übernommen. PMG ist nicht verpflichtet, den Mandanten über gesetzliche, verwaltungsrechtliche oder sonstige Änderungen zu informieren, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Beanstandungen zu Beratungsleistungen sind unverzüglich, spätestens binnen sieben Werktagen nach Bekanntwerden, schriftlich bei PMG anzuzeigen. Der Mandant trägt die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Beanstandung. Falls keine Einigung erzielt wird, ist der Mandant verpflichtet, ein gerichtliches Gutachten beizubringen, das eine Vertragsverletzung durch PMG zweifelsfrei nachweist.
PMG ist nicht verpflichtet, Informationen selbständig vom Mandanten einzuzufordern. Der Mandant ist dafür verantwortlich, alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Dokumente eigenverantwortlich und vollständig bereitzustellen. Nachfragen von PMG sind unverzüglich und in schriftlicher Form, auch elektronisch, zu beantworten. Bei Nichtbefolgung dieser Pflichten ist PMG nach einmaliger schriftlicher Aufforderung berechtigt, die Tätigkeiten für den Mandanten ruhen zu lassen oder auch das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.
Bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Mandanten oder einer Kündigung aus wichtigem Grund durch PMG besteht kein Anspruch des Mandanten auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur, wenn PMG eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachweislich und gerichtsfest begangen hat. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von PMG ist ausgeschlossen. Der Vergütungsanspruch von PMG bleibt bestehen, auch wenn der Mandant eine rechtskräftige Vereinbarung widerruft oder sich auf andere Weise unrechtmäßig vom Vertrag zu lösen versucht.
Die Punkte 4. bis 4.6. sind nicht separat, sondern jeweils ergänzend zueinander zu betrachten. Für alle Bestimmungen „Haftung und Haftungsbegrenzung“ gilt – eine Haftung von PMG setzt voraus, dass eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch den Mandanten zweifelsfrei nachgewiesen und gerichtlich festgestellt wird. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von PMG ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Mandatsverhältnis und Haftung des wirtschaftlich Berechtigten (BO)
Das Mandatsverhältnis besteht zwischen PMG und dem wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owner, BO) als Unternehmer sowie dessen Unternehmen, welches durch ihn gegründet oder zur steuerlichen Betreuung übergeben wurde. PMG erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich im Rahmen einer geschäftlichen Beziehung (B2B – Business-to-Business).
In diesem Zusammenhang behält sich PMG das Recht vor, jedes Mandat oder jede Zusammenarbeit abzulehnen, die darauf abzielt, den tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer zu verschleiern.
Der BO haftet persönlich und gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen seines Unternehmens gegenüber PMG. PMG ist berechtigt, Vergütungsansprüche sowohl gegenüber dem BO als auch gegenüber dem Unternehmen geltend zu machen. Diese gesamtschuldnerische Haftung des BO umfasst insbesondere offene Honorarforderungen, Kosten für Zusatzleistungen sowie sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, die im Rahmen des Mandatsverhältnisses entstehen können.
Die persönliche Haftung des BO kann nur ausgeschlossen werden, wenn PMG im Einzelfall einer ausdrücklichen vertraglichen Haftungsfreistellung schriftlich zustimmt oder eine gesetzliche Regelung den BO nachweislich von der persönlichen Haftung entbindet. Eine einseitige Haftungsfreistellung durch den BO ist ausgeschlossen.
PMG behält sich das Recht vor, im Falle von Zahlungsverzug oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten ihre Ansprüche gegen den BO und/oder das Unternehmen nach eigenem Ermessen durchzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Einleitung rechtlicher Schritte sowohl gegen den BO persönlich als auch gegen dessen Unternehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen nationalen Datenschutzgesetze der Republik Zypern. PMG verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten (etwa Kontaktdaten von Ansprechpartnern oder wirtschaftlich Berechtigten) ausschließlich zu Vertragszwecken und gemäß den Grundsätzen der DSGVO (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit etc.). Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an kooperierende Berater oder Dienstleister), gesetzlich vorgeschrieben ist oder der betroffenen Person(en) ausdrücklich eingewilligt haben.
Soweit PMG personenbezogene Daten im Auftrag des Mandanten verarbeitet, werden die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
Der Mandant sichert zu, dass alle von ihm an PMG übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und er zur Weitergabe dieser Daten berechtigt ist. Sollte PMG in diesem Zusammenhang von Dritten, z. B. betroffenen Personen oder Behörden, in Anspruch genommen werden, stellt der Mandant PMG von sämtlichen Ansprüchen frei, soweit der Mandant die Ursache für die Inanspruchnahme zu vertreten hat.
Beide Parteien sind darüber hinaus verpflichtet, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.
PMG wird sämtliche vom Mandanten erhaltenen Unterlagen und Daten mit der Sorgfalt eines Berufsgeheimnisträgers verwahren und unberechtigten Dritten nicht zugänglich machen, es sei denn, PMG ist zur Weitergabe aufgrund gesetzlicher Pflichten verpflichtet oder der Mandant hat einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.
Keine Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Der Mandant ist grundsätzlich nicht verpflichtet, personenbezogene Daten bereitzustellen. Allerdings kann die Bereitstellung bestimmter Daten erforderlich sein, um eine Beratung, Dienstleistung oder einen Auftrag durch PMG ausführen zu können. Sofern der Mandant die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten, über die er im Rahmen der Datenschutzerklärung informiert wird, nicht bereitstellt, kann PMG ein Vertragsverhältnis mit dem Mandanten möglicherweise nicht eingehen oder einen bestehenden Vertrag nicht erfüllen.
Verhindert der Mandant durch technische Maßnahmen oder andere Mittel die Bereitstellung der für die Nutzung der PMG-Webseite erforderlichen Daten, kann dies dazu führen, dass die Angebote der PMG nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann. Dies gilt ebenso für andere Fälle, in denen PMG zur Erbringung der vereinbarten Leistung notwendige Daten nicht erhält.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Weitere Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von PMG einsehbar.
Passwortgeschütztes Kundenkonto und PMG Online-Services
Mit Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen PMG und dem Mandanten wird ein persönlicher Account (passwortgeschütztes Kundenkonto) für den Mandanten eingerichtet. Dieses Kundenkonto dient der erleichterten Verwaltung der vom Mandanten bereitgestellten Daten sowie dem direkten Zugriff auf vertragsrelevante Dokumente und Informationen.
Die Nutzung des Kundenkontos ist freiwillig. Falls der Mandant kein Kundenkonto wünscht, kann die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten und Informationen nach entsprechender schriftlicher Mitteilung an PMG alternativ über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.
Zugang und Sicherheitsmaßnahmen
Vor der ersten Anmeldung ist eine SMS-Verifizierung erforderlich. PMG sendet hierfür einen automatisch generierten Code an die vom Mandanten hinterlegte Mobilfunknummer. Mit Eingabe des Codes aktiviert der Mandant sein Konto-PMG empfiehlt dringend, das automatisch generierte Passwort nach der ersten Anmeldung zu ändern.
Der Mandant ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Sofern der Mandant sich nicht aktiv abmeldet, bleibt er auch nach dem Verlassen der PMG-Webseite eingeloggt.
Löschung des Kundenkontos und Speicherung von Daten
Der Mandant kann sein Kundenkonto jederzeit durch eine Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten von PMG deaktivieren und löschen lassen.
Die Löschung des Kundenkontos führt nicht automatisch zur Löschung der personenbezogenen Daten, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses erhoben wurden. Diese Daten werden gemäß den geltenden handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht, sofern keine weitere rechtliche Grundlage für eine längere Speicherung besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Einstellung des Online-Service durch PMG
PMG behält sich das Recht vor, das Angebot des Kundenkontos oder der PMG Services App, sowie anderer Online-Services jederzeit und ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise einzustellen. In einem solchen Fall wird PMG den Mandanten rechtzeitig , spätestens jedoch 14 Tage vor Einstellung, informieren.
PMG übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der im Kundenkonto, in sonstigen Online-Diensten oder in der PMG Services App bereitgestellten Inhalte. Dies gilt auch für elektronische Dokumente, die dem Mandanten über das Kundenkonto zur Verfügung gestellt werden.
Verfügungsberechtigung im Todesfall des Mandanten
Nach dem Tod des Mandanten kann PMG zur Klärung der Verfügungsberechtigung die Vorlage eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder anderer erforderlicher Unterlagen verlangen. Fremdsprachige Dokumente sind auf Verlangen in englischer Übersetzung einzureichen.
PMG kann auf diese Nachweise verzichten, wenn eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) samt Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Sofern keine gegenteiligen Informationen vorliegen, darf PMG die darin genannten Erben oder Testamentsvollstrecker als berechtigt ansehen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Der Mandant verpflichtet sich, die Vergütung für die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig zu bezahlen. Alle Preisangaben von PMG verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen als Netto-Beträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.) und etwaiger sonstiger öffentlicher Abgaben. Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze von PMG oder gemäß einem im Angebot angegebenen Pauschal-/Festhonorar. Die jeweils gültigen Stundensätze erhalten Sie von PMG auf Anfrage.
Rechnungen von PMG sind, sofern nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto von PMG zu leisten. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag endgültig auf dem angegebenen Konto von PMG gutgeschrieben ist.
Bei Zahlungsverzug des Mandanten ist PMG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Weitergehende Ansprüche von PMG wegen Verzugs (z. B. Ersatz von Rechtsverfolgungskosten oder weiterer Verzugsschäden) bleiben unberührt.
PMG kann für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine angemessene Mahngebühr erheben. Außerdem ist PMG berechtigt, bei Zahlungsverzug des Mandanten nach vorheriger schriftlicher Androhung die weitere Leistungserbringung vorläufig auszusetzen, bis sämtliche fälligen Beträge beglichen sind.
Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte und Leistungsverweigerungsrechte zugunsten von PMG bleiben hiervon unberührt.
Der Mandant kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen Ansprüche von PMG aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Mandant ebenfalls nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
PMG ist berechtigt, bestehende Forderungen gegen den Mandanten ganz oder teilweise Dritte abzutreten. Dies gilt insbesondere für offene Rechnungen, die trotz Fälligkeit nicht durch den Mandanten beglichen wurden. Der Mandant erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden, dass die Abtretung der Forderung an einen Dritten auch ohne eine gesonderte Ankündigung durch PMG erfolgen darf.
Sofern der Mandant mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät, ist PMG ebenfalls berechtigt, ein externes Inkassounternehmen, einen Rechtsanwalt oder eine sonstige autorisierte Stelle mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Geltendmachung der Forderung zu beauftragen. In diesem Fall trägt der Mandant die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
PMG behält sich das Recht vor, Leistungen auszusetzen oder einzustellen, solange offene Forderungen gegenüber dem Mandanten nicht beglichen sind. Dies umfasst auch die Zurückhaltung von Dokumenten oder Buchhaltungsunterlagen, falls gesetzlich zulässig.
Verträge ohne vorab vereinbarte Laufzeit
Der Mandant kann die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Vereinbarungen, für die weder eine feste Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart wurde, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung durch den Mandanten oder einer Kündigung aus wichtigem Grund durch PMG besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine vollständige Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen. PMG hat in jedem Fall Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, und der Mandant ist verpflichtet, alle bis zur Kündigung entstandenen Kosten und Gebühren zu tragen.
Ein Rückzahlungsanspruch des Mandanten besteht nur dann, sollte PMG eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachweislich begangen hat. In diesem Fall wird ein etwaiger Rückzahlungsbetrag unter Berücksichtigung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie der entstandenen Kosten und Gebühren berechnet.
Eine unangemessene Beweislastumkehr zu Lasten des Mandanten oder PMG ist ausgeschlossen. Der Mandant trägt die Beweislast für eine Pflichtverletzung durch PMG, während PMG nachweisen muss, dass bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten angemessen abgerechnet wurden.
Diese Regelung stellt sicher, dass der Mandant in der Lage ist, eine Geschäftsbeziehung flexibel zu beenden, während gleichzeitig gewährleistet wird, dass PMG für die bis zur Kündigung erbrachten Dienstleistungen eine angemessene Vergütung erhält. Sie berücksichtigt die geltenden rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und der Republik Zypern und sorgt für eine faire und transparente Handhabung der Kündigungsrechte.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung und Verlängerung
7.1. Mindestlaufzeit und automatische Verlängerung
Die Vertragslaufzeit wird im individuellen Vertrag oder Angebot festgelegt. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt bei Dauerschuldverhältnissen in der Regel eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem Vertragsschluss. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate.
7.2. Ordentliche Kündigung
Ist eine feste Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag ordentlich zum Ende der jeweiligen Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Hierfür muss die Kündigung schriftlich erfolgen und die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Wird frist- und formgerecht gekündigt, endet der Vertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne automatische Verlängerung.
Bei unbefristeten Vertragsverhältnissen oder Geschäftsbeziehungen, für die weder eine feste Laufzeit noch besondere Kündigungsregeln vereinbart sind, gelten erleichterte Kündigungsrechte. In einem solchen Fall kann der Mandant den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. PMG seinerseits kann ein unbefristetes Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen beenden, wobei auf die berechtigten Interessen des Mandanten Rücksicht zu nehmen ist.
7.3. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Beiden Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Eine solche Kündigung kann fristlos ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.
Typische wichtige Gründe sind vertraglich beispielhaft aufgeführt: Für PMG besteht ein wichtiger Grund insbesondere, wenn der Mandant trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder erheblich bzw. wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, oder wenn über das Vermögen des Mandanten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder droht.
Auf Seiten des Mandanten liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn PMG eine ihr obliegende wesentliche Vertragspflicht auch nach angemessener Fristsetzung grob verletzt oder schwerwiegend gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In solchen Fällen darf der Vertrag vom Mandanten ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
7.4. Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen
Eine Rückzahlung bereits geleisteter Vergütungen ist ausgeschlossen, wenn die Kündigung vom Mandanten ohne wichtigen Grund vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt oder wenn PMG aus wichtigem Grund (aufgrund eines Verschuldens des Mandanten) kündigt. In diesen Fällen hat der Mandant keinen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Honorare.
Ist eine Klausel, die jede Rückzahlung ausschließt, gesetzlich unwirksam oder liegen die Umstände der Kündigung im Verantwortungsbereich von PMG, kann ausnahmsweise ein Rückzahlungsanspruch des Mandanten bestehen. Ein solcher Anspruch setzt jedoch voraus, dass der Mandant einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nachweisen kann, der PMG als schuldhaft verletzt erscheinen lässt. Dieser Nachweis muss einwandfrei erbracht und in Streitfällen gerichtlich bestätigt werden. Ohne einen derart nachgewiesenen schweren Pflichtverstoß von PMG besteht kein Erstattungsanspruch.
Selbst wenn im Ausnahmefall eine Rückzahlung berechtigt ist, werden bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten angerechnet. Der Mandant erhält nur den Betrag zurück, der über die bereits von PMG erbrachten und aufzuwendenden Leistungen hinausgeht.
Beweislast bei Kündigungsstreitigkeiten
Kommt es zum Streit über die Wirksamkeit oder Berechtigung einer Kündigung, regeln die AGB die Beweislastverteilung eindeutig. Grundsätzlich trägt jede Partei die Beweislast für die Tatsachen, die sie zur Rechtfertigung ihrer Kündigung anführt. Insbesondere liegt es am Mandanten, einen von ihm behaupteten wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu beweisen, falls er hieraus Rechte (etwa Rückzahlungen) herleiten möchte.Gelingt es dem Mandanten nicht, den behaupteten Vertragsverstoß von PMG schlüssig und gerichtsfest nachzuweisen, bleibt die Kündigung als gewöhnliche Vertragsbeendigung ohne Sonderrechte wirksam.
Diese AGB schließen ausdrücklich jede Umkehr der Beweislast zu Lasten von PMG aus.
7.5. Kosten und Gebühren im Kündigungsfall
Ein vorzeitiges Vertragsende entbindet den Mandanten nicht automatisch von finanziellen Verpflichtungen. Bereits entstandene oder vertraglich vereinbarte Kosten und Gebühren bleiben grundsätzlich geschuldet, auch wenn der Vertrag vorzeitig endet. PMG behält in jedem Fall ihren Vergütungsanspruch für bis zur Kündigung erbrachte Leistungen.
7.6. Übergang zu einem anderen Anbieter bzw. Steuerberater
Der Mandant hat das Recht, einen Wechsel des Anbieters/Steuerberaters vorzunehmen. Ein solcher Wechsel geht regelmäßig mit der fristgerechten schriftlichen Kündigung des bestehenden Mandatsvertrags einher. PMG verpflichtet sich in diesem Fall, den Übergang zur neuen Kanzlei möglichst reibungslos zu gestalten.
Wechselt der Mandant zu einem anderen Anbieter bzw. Steuerberater, stellt PMG für die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, die Bearbeitung von Anfragen der neuen Kanzlei und den Datenexport eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Diesee Gebühr beträgt mindestens 1.550,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Sollte der Arbeitsaufwand durch diesen Betrag nicht abgedeckt sein, so richtet sich dieser nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand gemäß den aktuellen Stundensätzen von PMG. Dieser beträgt EUR 190.00 pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer.
PMG ist nicht verpflichtet, die Unterlagen zu übermitteln, solange offene Rechnungen des Mandanten bestehen.
Die Datenbereitstellung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist nach Zahlungseingang und Klärung aller offenen Forderungen.
Die Unterlagen werden in einem gängigen Format bereitgestellt. Ein Anspruch auf besondere Dateiformate oder individuelle Aufbereitung besteht nicht.
PMG übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Probleme, die durch unvollständige oder nicht fristgerecht übermittelte Informationen des Mandanten entstehen.
Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses, sei es durch Ablauf der Zeit, ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung, bleiben bereits entstandene Ansprüche von PMG (z. B. auf Zahlung für bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Leistungen oder Schadensersatz bei vorzeitiger Kündigung aus Verschulden des Mandanten) von der Vertragsbeendigung unberührt.
Der Mandant seinerseits hat alle noch ausstehenden Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung offener Beträge und die Herausgabe ggf. noch in seinem Besitz befindlicher Unterlagen von PMG, unverzüglich zu erfüllen.
Nach Vertragsbeendigung wird PMG sämtliche vom Mandanten erhaltenen Unterlagen und Daten an diesen herausgeben oder, nach Wahl von PMG und sofern gesetzlich zulässig, datenschutzgerecht vernichten, soweit PMG nicht zur Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet ist.
8. Änderung der AGB durch PMG
PMG behält sich vor, diese AGB bei Bedarf einseitig zu ändern, um sie an geänderte gesetzliche, technische oder geschäftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Änderungen dürfen den Mandanten jedoch nicht unangemessen benachteiligen und werden nur aus triftigen Gründen vorgenommen (beispielsweise bei Gesetzesänderungen, Erweiterung des Leistungsspektrums oder zum Schließen von Regelungslücken).
Wesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Mandanten mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. PMG wird in der Änderungsmitteilung die neuen Bestimmungen deutlich hervorheben und den Mandanten auf sein Recht hinweisen, den Änderungen zu widersprechen und/oder das Vertragsverhältnis zu kündigen. Eine einseitige Änderung ohne vorherige Ankündigung oder mit sofortiger Wirkung findet nicht statt; rückwirkende Vertragsänderungen sind ausgeschlossen.
Der Mandant ist berechtigt, den mitgeteilten Änderungen innerhalb der Ankündigungsfrist zu widersprechen. Der Widerspruch muss zur Wirksamkeit schriftlich (z. B. per Brief oder E-Mail) erfolgen und PMG innerhalb der genannten Frist zugehen. Widerspricht der Mandant fristgerecht, bleiben die ursprünglichen Vertragsbedingungen zunächst unverändert bestehen. PMG ist jedoch in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens der Änderungen aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern PMG ein Festhalten am Vertrag zu den unveränderten Bedingungen nicht zugemutet werden kann.
Widerspricht der Mandant nicht innerhalb der Frist und setzt er die Inanspruchnahme der Leistungen von PMG nach Inkrafttreten der neuen AGB fort, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird PMG den Mandanten in der Änderungsmitteilung nochmals besonders hinweisen. Gesetzliche Berechtigungen zur Änderung von Vertragsbedingungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Insbesondere kann PMG eine Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nach den gesetzlichen Vorgaben vornehmen, wenn dies zur Wahrung des ursprünglichen Vertragsgleichgewichts unerlässlich ist und keine grundlegende Verschiebung des Vertragsgefüges zu Lasten des Mandanten bewirkt.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen PMG und dem Mandanten sowie für alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern. Die Anwendung internationaler Privatrechtsnormen (Kollisionsrecht) und internationaler Übereinkommen wird ausgeschlossen. Insbesondere findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (UN-Kaufrecht – CISG) keine Anwendung. Die Rechtswahl zugunsten des zyprischen Rechts ist im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen grundsätzlich wirksam, da hier Vertragsfreiheit hinsichtlich der Rechtswahl besteht. Zwingende, unabdingbare Schutzvorschriften eines anderen Staates bleiben allenfalls insoweit unberührt, als sie nach den Regeln des internationalen Privatrechts ausnahmsweise trotz Rechtswahl anwendbar wären – eine derartige Konstellation ist im vorliegenden reinen B2B-Verhältnis jedoch regelmäßig nicht einschlägig.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird , soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von PMG in Larnaka, Republik Zypern vereinbart. Damit ist Larnaka ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen PMG und dem Mandanten, sofern nicht ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt international im Rahmen der anwendbaren Vorschriften. Die Parteien stellen klar, dass die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung insbesondere den Anforderungen von Art. 25 der EuGVVO (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) entspricht, wonach Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmern EU-weit anerkannt werden.
Ungeachtet dessen bleibt PMG berechtigt, den Mandanten an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder vor sonst zuständigen Gerichten zu verklagen, sofern dies gesetzlich zulässig ist, etwa, um im Heimatstaat des Mandanten einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.
10. Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags bzw. dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass diese AGB unbeabsichtigte Lücken aufweisen.
Textform und Schriftform: Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Parteien vereinbaren, dass die Textform (z. B. E-Mail) für solche Erklärungen grundsätzlich ausreicht; jedoch kann jede Partei aus Beweisgründen verlangen, dass bestimmte Erklärungen zusätzlich schriftlich (in Papierform mit Unterschrift) bestätigt werden. Auch ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf seinerseits der Schriftform.
Abtretung und Übertragung: Der Mandant ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PMG, an Dritte abzutreten oder zu übertragen. PMG kann ihrerseits den Vertrag sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten jederzeit auf ein mit PMG konzernverbundenes Unternehmen übertragen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Mandanten beeinträchtigt werden. In jedem Fall bleibt PMG dem Mandanten gegenüber für die Erfüllung der Hauptleistungspflichten des Vertrags verantwortlich.
Kein Joint Venture: Die Parteien stellen klar, dass durch diesen Vertrag kein Gesellschaftsverhältnis, Joint Venture oder sonstige Partnerschaft im Rechtssinne zwischen ihnen begründet wird. Jede Partei bleibt wirtschaftlich und rechtlich selbständig und unabhängig.
Mitteilungen: Rechtserhebliche Mitteilungen oder Erklärungen, die der Mandant gegenüber PMG abgibt (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Mahnungen, Kündigungen oder Widersprüche gegen AGB-Änderungen), sind schriftlich oder in Textform abzugeben, sofern nicht in diesen AGB eine strengere Form vorgeschrieben ist. Erklärungen von PMG gegenüber dem Mandanten können ihrerseits in Textform an die zuletzt vom Mandanten bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift erfolgen, sofern keine speziellere Form vereinbart ist.
Sprache und Auslegung: Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Sofern dem Mandanten Übersetzungen dieser AGB oder vertragsrelevanter Unterlagen in einer anderen Sprache übermittelt werden, dienen diese ausschließlich der Verständigung. Rechtlich maßgeblich und vorrangig für die Auslegung ist stets der deutsche Text. Überschriften und Abschnittsbezeichnungen in diesen AGB dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die inhaltliche Auslegung der Bestimmungen.
Steuerrechtliche Hinweise: PMG weist ausdrücklich darauf hin, dass auch im Ausland erzielte Einkünfte des Mandanten im Inland steuerpflichtig sein können. Der Mandant sollte sich daher insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten frühzeitig und fortlaufend durch einen qualifizierten Steuerberater über seine steuerlichen Pflichten beraten lassen.
United States persons (including U.S. citizens and tax residents) are subject to U.S. taxation on their worldwide income and to special U.S. reporting obligations (e.g., FBAR filings for foreign bank accounts). U.S. persons should consult an appropriate tax advisor in this regard. The responsibility for the proper fulfillment of all tax obligations both at home and abroad lies exclusively with the client. PMG assumes no liability or guarantee in this respect – in particular, not for any tax consequences of actions that the client takes based on PMG’s recommendations.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlichen Pflichten im In- und Ausland liegt ausschließlich beim Mandanten selbst. PMG übernimmt insoweit keine Haftung oder Gewähr – insbesondere nicht für steuerliche Konsequenzen von Maßnahmen, die der Mandant aufgrund von PMG-Empfehlungen umsetzt.
Stand: Februar 2025.
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